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   BSG, 01.04.1971 - 2 RU 48/68   

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https://dejure.org/1971,10491
BSG, 01.04.1971 - 2 RU 48/68 (https://dejure.org/1971,10491)
BSG, Entscheidung vom 01.04.1971 - 2 RU 48/68 (https://dejure.org/1971,10491)
BSG, Entscheidung vom 01. April 1971 - 2 RU 48/68 (https://dejure.org/1971,10491)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BSG, 01.04.1971 - 2 RU 48/68
    Dies würde jedoch, was auf den Ehemann der Klägerin nicht zutrifft, voraussetzen, daß im wesentlichen nur für einen einzigen Auftraggeber eine Tätigkeit ausgeübt wird und die hieraus fließende Vergütung die Existenzgrundlage darstellt, somit ein Verhältnis wirtschaftlicher Abhängigkeit vorliegt (BAG 19, 324, 330).

    In Zweifelsfällen kann indessen, worauf das Berufungsgericht mit Recht abgestellt hat, der zum Ausdruck gelangte Wille des die Dienste Leistenden rechtlich bedeutsam sein (Hueck, aaO, S. 387; BAG 19, 324, 330).

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 01.04.1971 - 2 RU 48/68
    Für die Anwendbarkeit des § 537 Nr. 1 RVO aF ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats entscheidend, ob Sch. nach dem Gesamtbild seiner Tätigkeit zur Firma Si. in einem persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis gestanden hat (BSG 5, 168, 173; 11, 149, 150; 24, 29, 30; SozR Nr. 19, 39, 45 zu § 537 RVO aF).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSG 5, 168, 174; Brackmann, aaO, S. 476 d ff, 476 h ff mit Nachweisen) ist jene Vorschrift nicht anwendbar, wenn jemand - wie der Ehemann der Klägerin - Tätigkeiten verrichtet hat, welche zum Aufgabenbereich seines eigenen Unternehmens gehörten.

  • BAG, 01.08.1966 - 3 AZR 60/66

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BSG, 01.04.1971 - 2 RU 48/68
    Als wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer und einem freiberuflichen Dienstverhältnis als freier Mitarbeiter wird der Umstand angesehen, ob die betreffende Person sich ihre Arbeit nach ihrem Belieben einrichten oder der Unternehmer ihre Arbeitskraft planmäßig einsetzen kann (LAG Düsseldorf, BB 1957, 966; LAG Stuttgart, BB 1966, 1187).
  • BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55

    Bel ami

    Auszug aus BSG, 01.04.1971 - 2 RU 48/68
    Als wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer und einem freiberuflichen Dienstverhältnis als freier Mitarbeiter wird der Umstand angesehen, ob die betreffende Person sich ihre Arbeit nach ihrem Belieben einrichten oder der Unternehmer ihre Arbeitskraft planmäßig einsetzen kann (LAG Düsseldorf, BB 1957, 966; LAG Stuttgart, BB 1966, 1187).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages

    - 2 RU 48/68, USK 7153; Urt. v. 27. November 1980.
  • SG Duisburg, 13.12.2012 - S 10 R 477/11

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines Krankenpflegers im Bereich der

    Auch wenn vorliegend allein die Rechtsbeziehung des Beigeladenen zu der Klägerin zu beurteilen ist, kann eine Wertung des einzelnen Rechtsverhältnisses nur im Gesamtzusammenhang mit den anderen Rechtsbeziehungen des Beigeladenen erfolgen (vgl. BSG vom 01.04.1971, 2 RU 48/68; LSG Schleswig-Holstein vom 17.09.2005, L 5 KR 47/04).
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